Hebammenhilfe

Jede Frau hat Anspruch auf Hebammenhilfe während Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit.

Die Kosten für die Hebammenhilfe werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

 

Als freiberufliche Hebamme rechne ich direkt mit den Krankenkassen ab.

 

Als Privatpatient müssten Sie selber bei Ihrer Krankenkasse erfragen, was das Leistungsspektrum bezüglich Hebammenhilfe ist.

Hebamme

Jasmin Löbach

 

zur Zeit biete ich keine

Wochenbettbetreung an

 

Kurse

 

Geburtsvorbereitung

 

zur Zeit biete ich

keine Kurse an