Jede Frau hat Anspruch auf Hebammenhilfe während Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit.
Die Kosten für die Hebammenhilfe werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Als freiberufliche Hebamme rechne ich direkt mit den Krankenkassen ab.
Als Privatpatient müssten Sie selber bei Ihrer Krankenkasse erfragen, was das Leistungsspektrum bezüglich Hebammenhilfe ist.